Teilnahmebedingungen
WICHTIG:
Aus praktischen Gründen können wir nur Teilnehmer aus Wädenswil
und der unmittelbaren Umgebung akzeptieren.
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1. Ziel des Tauschkreises - bargeldloser Tausch |
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Der Tauschkreis ist eine Organisation mit dem Ziel, den bargeldlosen Tausch von Dienstleistungen und Waren zwischen den Teilnehmern zu fördern. Als Zahlungsmittel gilt die Verrechnungseinheit ZEIT. Der Tauschkreis arbeitet nicht gewinnorientiert.
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2. Beginn und Ende der Teilnahme - Kündigungsfrist 2 Wochen |
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Zur Teilnahme am Tauschkreis berechtigt ist jede Person, Firma oder Organisation, sofern sie bereit ist, bargeldlosen Tauschhandel zu betreiben. Die Teilnahme beginnt mit der Unterzeichnung des Eintrittformulars. Will ein Teilnehmer aus dem Tauschkreis austreten, ist dies jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen bis zum Monatsende. Er/sie muss dies dem Tauschkreis schriftlich mitteilen und das eigene Zeitkonto auf Null ausgleichen.
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3. Zeitkonten - Gutschriften und Belastungen von Dienstleistungen |
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Für jeden Teilnehmer unterhält die Tauschkreis-Zentrale ein Zeitkonto. Auf
diesem werden Tauschgeschäfte zwischen den Teilnehmern als Gutschrift
bzw. Lastschrift in Stunden-/Minuten-Einheiten verbucht. Nach einem
Tauschvorgang wird eine Tauschmitteilung
ausgefüllt, die von beiden Tauschenden unterschrieben wird. Diese wird
bei der Tauschkreis-Zentrale eingereicht, damit die Zeitgutschrift und
-belastung auf den Konten verbucht werden kann.
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4. Rechtsnatur des Verrechnungssystems - Selbstverantwortung der Teilnehmer |
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Aus den zwischen den Teilnehmern abgeschlossenen Tauschgeschäften wird die Organisation weder berechtigt noch verpflichtet. Die Buchwerte der Zeitkonten stellen Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Teilnehmern dar. Sie können nicht in der Landeswährung eingefordert werden.
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5. Spielraum beim Nehmen - 20 Stunden Überziehungslimite |
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Jeder Teilnehmer erhält eine Überziehungslimite in Höhe von maximal 20 Stunden. Dies gibt ihm die Möglichkeit, Dienstleistungen und/oder Waren innerhalb des Tauschkreises zu beziehen, ohne vorher ein Guthaben auf seinem Zeitkonto erworben zu haben.
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6. Zeitlimite - rechtzeitig für Kontoausgleich sorgen |
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Falls Tauschkreis-Teilnehmer nur geben oder nur nehmen, wirkt sich das lähmend auf die Tauschgeschäfte aus. Deshalb wurde eine Zeitlimite festgelegt. Wer am Ende des Jahres 20 und mehr Minus-Stunden aufweist, wird angehalten, sein Konto schnellstens auszugleichen.
Mit einem Teilnehmer, dessen Konto mehr als 20 Minus-Stunden aufweist, darf kein Tauschgeschäft mehr getätigt werden. Darum behält sich die Kerngruppe nach einer Mahnfrist von 2 Monaten das Recht vor, den Namen des betroffenen Teilnehmers in der internen Marktzeitung zu veröffentlichen.
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7. Teilnehmerbeitrag |
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Der Teilnehmerbeitrag beträgt
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8. Haftung - Qualität der getauschten Leistungen wird von Teilnehmern bestimmt |
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Der Tauschkreis übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Qualität der getauschten Dienstleistungen und Waren. Hierfür sind die tauschenden Teilnehmer allein verantwortlich.
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9. Transparenz - Konto-Einsicht gegenseitig erlaubt |
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Jeder Teilnehmer ist berechtigt, das Zeitkonto anderer Tauschkreis-Teilnehmer einzusehen. Mit der Beitrittserklärung stimmen die Teilnehmer dieser Regelung zu.
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10. Verschiedenes - Ausschluss bei Verstössen, Datenschutz |
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Die
Kerngruppe hat das Recht, Teilnehmer auszuschliessen, sofern sie in
schwer wiegender Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstossen oder
dem Tauschkreis schaden.
Wädenswil, Dezember 2011 |