TAUSCHKREIS Wädenswil
Postfach 520
8820 Wädenswil ZH

Tel. 044 683 15 23

 

 

Teilnahmebedingungen

WICHTIG:
Aus praktischen Gründen können wir nur Teilnehmer aus Wädenswil
 und der unmittelbaren Umgebung
akzeptieren.

1. Ziel des Tauschkreises - bargeldloser Tausch

Der Tauschkreis ist eine Organisation mit dem Ziel, den bargeldlosen Tausch von Dienstleistungen und Waren zwischen den Teilnehmern zu fördern. Als Zahlungsmittel gilt die Verrechnungseinheit ZEIT. Der Tauschkreis arbeitet nicht gewinnorientiert.

 

2. Beginn und Ende der Teilnahme - Kündigungsfrist 2 Wochen

Zur Teilnahme am Tauschkreis berechtigt ist jede Person, Firma oder Organisation, sofern sie bereit ist, bargeldlosen Tauschhandel zu betreiben. Die Teilnahme beginnt mit der Unterzeichnung des Eintrittformulars. Will ein Teilnehmer aus dem Tauschkreis austreten, ist dies jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen bis zum Monatsende. Er/sie muss dies dem Tauschkreis schriftlich mitteilen und das eigene Zeitkonto auf Null ausgleichen.

 

3. Zeitkonten - Gutschriften und Belastungen von Dienstleistungen

Für jeden Teilnehmer unterhält die Tauschkreis-Zentrale ein Zeitkonto. Auf diesem werden Tauschgeschäfte zwischen den Teilnehmern als Gutschrift bzw. Lastschrift in Stunden-/Minuten-Einheiten verbucht. Nach einem Tauschvorgang wird eine Tauschmitteilung ausgefüllt, die von beiden Tauschenden unterschrieben wird. Diese wird bei der Tauschkreis-Zentrale eingereicht, damit die Zeitgutschrift und -belastung auf den Konten verbucht werden kann.
Am Anfang eines Jahres wird jedem Tauschkreis-Teilnehmer ein Kontoauszug zugestellt, der ihm Auskunft über den aktuellen Kontostand gibt.

 

4. Rechtsnatur des Verrechnungssystems - Selbstverantwortung der Teilnehmer

Aus den zwischen den Teilnehmern abgeschlossenen Tauschgeschäften wird die Organisation weder berechtigt noch verpflichtet. Die Buchwerte der Zeitkonten stellen Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Teilnehmern dar. Sie können nicht in der Landeswährung eingefordert werden.

 

5. Spielraum beim Nehmen - 20 Stunden Überziehungslimite

Jeder Teilnehmer erhält eine Überziehungslimite in Höhe von maximal 20 Stunden. Dies gibt ihm die Möglichkeit, Dienstleistungen und/oder Waren innerhalb des Tauschkreises zu beziehen, ohne vorher ein Guthaben auf seinem Zeitkonto erworben zu haben.

 

6. Zeitlimite - rechtzeitig für Kontoausgleich sorgen

Falls Tauschkreis-Teilnehmer nur geben oder nur nehmen, wirkt sich das lähmend auf die Tauschgeschäfte aus. Deshalb wurde eine Zeitlimite festgelegt. Wer am Ende des Jahres 20 und mehr Minus-Stunden aufweist, wird angehalten, sein Konto schnellstens auszugleichen.

 

Mit einem Teilnehmer, dessen Konto mehr als 20 Minus-Stunden aufweist, darf kein Tauschgeschäft mehr getätigt werden. Darum behält sich die Kerngruppe nach einer Mahnfrist von 2 Monaten das Recht vor, den Namen des betroffenen Teilnehmers in der internen Marktzeitung zu veröffentlichen.

 

7. Teilnehmerbeitrag

Der Teilnehmerbeitrag beträgt
CHF 40.- für Einzelpersonen
CHF 50.- für mehrere Personen, die im gleichen Haushalt leben


Nach Absprache mit der Kerngruppe kann der Beitrag für Personen in schwieriger finanzieller Situation reduziert werden. Der Teilnehmerbeitrag finanziert den Druck und Versand der internen Marktzeitung, die Homepage, die Getränke für die Stammabende und die Raummiete.

 

8. Haftung - Qualität der getauschten Leistungen wird von Teilnehmern bestimmt

Der Tauschkreis übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Qualität der getauschten Dienstleistungen und Waren. Hierfür sind die tauschenden Teilnehmer allein verantwortlich.

 

9. Transparenz - Konto-Einsicht gegenseitig erlaubt

Jeder Teilnehmer ist berechtigt, das Zeitkonto anderer Tauschkreis-Teilnehmer einzusehen. Mit der Beitrittserklärung stimmen die Teilnehmer dieser Regelung zu.

 

10. Verschiedenes - Ausschluss bei Verstössen, Datenschutz

Die Kerngruppe hat das Recht, Teilnehmer auszuschliessen, sofern sie in schwer wiegender Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstossen oder dem Tauschkreis schaden.

Die Adressen der Teilnehmer dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken benutzt werden.

 

 

Wädenswil, Dezember 2011


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